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Objektive Prüfung der Sanierungsfähigkeit (Schwachstellen-Analyse) / Fortführungskonzept / Sanierungsplan |
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Umsichtiges Verhalten nach bereits stattgefundener Wertvernichtung (bei Kunden etc.) |
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Sanierung aus eigener Kraft (Reorganisation in Organisation / Kosten / Vertrieb) |
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Sanierung mit neuem Kapital (von Einsteigern u.a.) |
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Sanierung durch außergerichtlichen Vergleich (unter Mitwirkung eines versierten Rechtsanwalts*) |
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* Unsere Kooperationspartner oder Andere sind vom Klienten direkt zu beauftragen. Wir selbst leisten keine Steuer- oder Rechtsberatung! |