Objektive Prüfung der Sanierungsfähigkeit (Schwachstellen-Analyse) / Fortführungskonzept / Sanierungsplan
Umsichtiges Verhalten nach bereits stattgefundener Wertvernichtung (bei Kunden etc.)
Sanierung aus eigener Kraft (Reorganisation in Organisation / Kosten / Vertrieb)
Sanierung mit neuem Kapital (von Einsteigern u.a.)
Sanierung durch außergerichtlichen Vergleich (unter Mitwirkung eines versierten Rechtsanwalts*)
* Unsere Kooperationspartner oder Andere sind vom Klienten direkt zu beauftragen.    Wir selbst leisten keine Steuer- oder Rechtsberatung!